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Hebraicum in Sachsen |
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Nach 3 Jahren Unterricht zu je 3 Wochenstunden kann man als
Schüler an sächsischen Gymnasien das Hebraicum im Rahmen der Abiturprüfung
ablegen. Wer das Hebraicum vor dem Abitur ablegt, bekommt es mit dem Abitur
bescheinigt. In Sachsen steht diese Prüfung auch schulfremden Teilnehmern
offen, wenn diese an einer sächsischen Hochschule eingeschrieben sind oder
über eine Zugangsberechtigung zur Hochschule (Abitur, Hochschulabschluss
o.ä.) verfügen und in Sachsen wohnen. Eine Mindestforderung an Unterricht
besteht dann nicht. Interessenten melden sich bitte bei der Sächsischen
Bildungsagentur, Regionalstelle Chemnitz oder Dresden, an. Das
Hebraicum am Georgius-Agricola-Gymnasium Chemnitz und am Evangelischen
Kreuzgymnasium Dresden findet jeweils im Mai statt. An der Technischen
Universität Dresden gibt es einen Termin im September. Informationen dazu zum
Beispiel bei Daniel J. Naumann. Das Hebraicum beschließt den akademischen oder schulischen
Hebräisch-Unterricht und ist wie das Latinum eine Abiturergänzungsprüfung.
Die Bedingungen am Gymnasium sind identisch mit denen an Universitäten, das
Hebraicum vom Gymnasium wird dort uneingeschränkt anerkannt. Im ersten, schriftlichen Teil ist ein Text aus dem hebräischen
Teil der Bibel zu übersetzen. Für die etwa 150 Wörter stehen 180 Minuten und
ein Wörterbuch zur Verfügung. Wird der erste Teil
bestanden, folgt nach einigen Wochen eine mündliche Prüfung, in der ebenfalls
ein (wesentlich kürzerer) biblischer Erzähltext vorzulesen und zu übersetzen
ist. Anschließend sind einige Fragen zu diesem Text, zur hebräischen
Grammatik und zum Kontext der biblisch-hebräischen Texte zu beantworten. |
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